Einzelselbsterfahrung

Selbsterfahrung ist ein wesentlicher Bestandteil im Rahmen der Ausbildung zum/zur Psychosozialen Berater*in. Neben der in der Ausbildung enthaltenen Gruppenselbsterfahrung sind noch mindestens 30 Stunden Einzelselbsterfahrung bei ausbildungsberechtigten Personen zu absolvieren.

Inhalte der Selbsterfahrung sind die Bearbeitung aktueller Anliegen, vor allem jedoch die Durchleuchtung der eigenen Biografie. Denn nur, wer sich mit der eigenen Lebensgeschichte, der Herkunftsfamilie, den Lebensrollen, der persönlichen Verhaltens-, Kommunikations- und Beziehungsmuster sowie den Themen Verlust & Abschied auseinandergesetzt hat, ist im Stande, ein*e kompetente*r Psychosoziale*r Berater*in zu werden. Das Ziel ist unter anderem, blinde Flecken möglichst aufzudecken, damit diese nicht während der zukünftigen Beratung aufpoppen.

Gemäß BGBl II Nr.112/2006 § 4 (3) 1 und auch gemäß der neuen LSB-Verordnung BGBL II Nr. 116/2022 § 3 (6) bin ich zur Leitung der Einzel- und Gruppenselbsterfahrung berechtigt.

Selbstverständlich gibt es für LSB in Ausbildung einen Sondertarif.