REGINE KRAFT
Dipl. Lebens- und Sozialberaterin
PRAXIS FÜR
PSYCHOSOZIALE BERATUNG,
COACHING & TRAINING




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ES KOMMT NICHT DARAUF AN, DEM LEBEN MEHR JAHRE ZU GEBEN, SONDERN DEN JAHREN MEHR LEBEN. CARREL
Selbsterfahrung
für LSB in Ausbildung
Selbsterfahrung ist ein wesentlicher Bestandteil im Rahmen der Ausbildung zum/zur Psychosozialen Berater*in. Neben der in der Ausbildung enthaltenen Gruppenselbsterfahrung sind noch mindestens 30 Stunden Einzelselbsterfahrung bei ausbildungsberechtigen Personen zu absolvieren.
Inhalte der Selbstefahrung sind die Bearbeitung aktueller Anliegen, vor allem jedoch die Durchleuchtung der eigenen Biografie. Denn nur, wer sich mit der eigenen Lebensgeschichte, der Herkunftsfamilie, den Lebensrollen, der persönlichen Verhaltens-, Kommunikations- und Beziehungsmuster sowie den Themen Verlust & Abschied auseinandergesetzt hat, ist im Stande, ein/e kompetente/r Psychosoziale/r Berater*in zu werden. Das Ziel ist unter anderem, blinde Flecken möglichst aufzudecken, damit diese nicht während den zukünftigen Beratungen aufpoppen.
Gemäß BGBl II Nr. 112/2006 § 4 (3) 1 und auch gemäß der neuen LSB-Verordnung BGBl II Nr. 116/2022 § 3 (6) bin ich zur Leitung der Einzel- und Gruppenselbsterfahrung berechtigt.